Die typische Rechtsfolge eines Strafurteils ist die Geld- oder Freiheitsstrafe. Das Gesetz sieht jedoch noch weitere belastende Nebenfolgen im Strafurteil vor, wie z.B. die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Einziehung.
Sie prüfen entweder im A-Gutachten (so in NRW und im GPA-Bereich) oder im B-Gutachten (z.B. Niedersachsen), ob die Voraussetzungen dieser Nebenfolgen vorliegen. Liegen sie vor, müssen Sie in der Anklageschrift einen Hinweis auf diese Nebenfolge erteilen. Wichtig: Verwechseln Sie diese Hinweise in der Anklageschrift nicht mit vorbereitenden Anträgen.
Ein Beispiel: Der Beschuldigte fährt im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit mit einem PKW. Sie prüfen:
- Hinweis in der Anklage: Voraussetzungen des §§ 69, 69a StGB. Liegen Sie vor, erteilen Sie einen Hinweis auf die Nebenfolge in der Anklageschrift.
- Antrag in der Abschlussverfügung: Voraussetzungen des § 111a StPO. Liegen Sie vor, stellen Sie den Antrag auf vorläufige Entziehung der Fe in der Abschlussverfügung (anders in Niedersachsen, wo im Examen typischerweise keine Abschlussverfügung zu fassen ist).
Wir besprechen die typischen Nebenfolgen in der Klausur in unserem Modul B-Gutachten.